Inkasso

Inkasso

Einfach erklärt - Inkasso

1. Einleitung


Wir bieten Ihnen s ämtliche Tätigkeiten des Inkasso (Forderungseinzug) vom ersten Mahnschreiben an den Schuldner bis zur Zwangsvollstreckung aus einer Hand an.

Ersparen sie sich mehrfache Kosten und Mühen durch separate Aufträge in den einzelnen Verfahrensstadien. Hierdurch wird Ihre Mitarbeit auf das Nötigste beschränkt und Sie haben nur noch einen Ansprechpartner.

Wir bedienen uns über entsprechende Mitgliedschaften bei Bonitäts- und Wirtschaftsauskünften großer Wirtschaftsauskunftsdateien sowie den allgemeinen Schuldnerverzeichnissen. 


2.Beauftragung und Ablauf


Sie übersenden uns ihre offenen Rechnungen samt notwendiger Belege per E-Mail, per Telefax oder per Post. Eine notwendige Vollmacht kann >hier< (dort Vollmacht allgemein) selber ausgedruckt, unterschrieben und übersandt werden. Alternativ kann auch eine generelle Vollmacht für Inkassotätigkeiten einmalig unterzeichnet werden.

Wir werden stets versuchen, Ihnen zunächst außergerichtlich zu ihrem Recht zu verhelfen. Das heißt, wir fordern den Schuldner außergerichtlich zur Zahlung auf. Nach Rücksprache mit Ihnen können dem Schuldner gegebenenfalls Ratenzahlung oder sonstige Zahlungsvereinbarungen angeboten werden. Sollte dies nicht zum gewünschten Erfolg führen, werden wir dann eine Bonitätsauskunft einholen um zunächst zu ermitteln, ob ein gerichtliches Mahnverfahren zum gewünschten Ziel führen kann.

Je nachdem was das Ergebnis dieser Bonitätsauskunft ist, werden wir dann in Absprache mit Ihnen und unter Erläuterung der zu erwartenden Kosten gemeinsam eine Kosten/Nutzen Analyse durchführen und das weitere Vorgehen absprechen.

 

3. Forderungsüberwachung


Wir bieten Ihnen zugleich die Überwachung ihrer Forderungen und die Überwachung der Bonität des Schuldners an. Oft ist es so, dass zwar momentan bei dem Schuldner „nichts zu holen“ ist, dies sich aber nach einiger Zeit wieder ändern kann. Wir bedienen uns zur Forderungsüberwachung den größten deutschen Datenbanken unserer Kooperationspartner.


WICHTIG ZU WISSEN:


Der Vorteil für Sie ist, dass sie mit unserer Kanzlei einen einzigen Ansprechpartner haben welcher für Sie alles weitere in die Wege leitet, ohne dass Sie auf Informationsquellen großer Schuldnerdatenbanken und Inkassoauskunftsdateien verzichten müssen. 

 

4. Kosten


Grundsätzlich wird bei der Beauftragung unserer Kanzlei ein Verzug des Schuldners vorliegen. Das heißt, die Kosten unserer Beauftragung sind grundsätzlich auch vom Schuldner zu erstatten. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist (Insolvenz etc..) bieten wir die Abrechnung nach Pauschalen an, die wir im Vorfeld der Beauftragung mit Ihnen erörtern. Durch automatisierte Abläufe können wir unseren Mandanten hier sehr attraktive Preise anbieten.

Vor der ersten Beauftragung favorisieren wir ein persönliches Gespräch mit Ihnen, um darin die Kosten generell zu besprechen und zu klären. Der Vorteil für Sie ist, dass Sie auch für die Zukunft Klarheit über die entstehenden Kosten haben. 

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