Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Einfach erklärt - Verkehrsrecht

1. Einleitung


Das Verkehrsrecht kann sich über verschiedene Rechtsgebiete erstrecken. Beispielhaft sei genannt die Verkehrsunfallregulierung (Zivilrecht), dass Verkehrsstrafrecht (z.B. Trunkenheitsfahrten, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), dass Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-verstöße etc.) und das Fahrerlaubnisrecht (Verwaltungsrecht). Weiter können bei der Bearbeitung verkehrs-rechtlicher Mandate auch versicherungsrechtliche Fragen wie z.B. die Auseinandersetzung mit der Kasko – und der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung eine Rolle spielen. Aber auch bei Fragen rund um den Autokauf, der Beweis-sicherung und der Autoreparatur stehen wir ihnen mit fundiertem Rat gern zur Seite.


Wir arbeiten eng mit ausgewählten und kompetenten Schadensgutachtern, Autohäusern und Versicherungs-spezialisten zusammen.


2. Leistungsübersicht

 

  • Verkehrsunfallregulierung (Wussten Sie, dass bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die gegnerische Versicherung ihre Anwaltskosten zahlen muss?): Reparaturkosten, Abschleppkosten, Sachverständigenkosten (bei Auswahl des Sachverständigen sind wir gerne behilflich), Mietwagen (bei der Auswahl eines geeigneten Unternehmens sind wir gern behilflich), Wertminderung, Schmerzensgeld u.a. Abrechnung über Kaskoversicherung (oder kombiniert mit Versicherung des Unfallgegners)
  • Bußgeldverfahren: Fahrverbot - Abwendung oder Verzögerung Geldbußen Punkte in Flensburg (Anzahl/Löschung)Verteidigung vor Gericht/Bußgeldstelle
  • Verkehrsstrafsachen: (Alkoholdelikte, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, etc.) Verteidigung vor Gericht, Staatsanwaltschaft etc.Fahrverbot – Abwendung, Verkürzung oder Verzögerung
  • Fahrerlaubnissachen: Vertretung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde Entzug/Neuerteilung der Fahrerlaubnis Punkteabbau
  • Probleme mit der Kraftfahrzeugversicherung, Rechtschutzversicherung etc.

 

3. Verkehrunfallrecht


Wir regulieren Ihren Verkehrsunfall kompetent und schnell und stellen sicher, dass Sie all ihre berechtigten Ansprüche erhalten. Welche Ansprüche die Geschädigten haben wissen diese oftmals nicht selber. So werden ohne kompetenten Rat häufig berechtigte Ansprüche verschenkt. Die gegnerische Krafthaftpflichtversicherung wird’s freuen.


4. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht


EINES VORN WEG:

Der Fahrerlaubnis kommt in den heutigen, wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine immer bedeutsamere Rolle zu. Mobilität von jedem Einzelnen wird erwartet. Nicht selten, ist durch den drohenden Verlust der Fahrerlaubnis auch der Arbeitsplatz und damit die wirtschaftliche Grundlage akut gefährdet.


Daher sollten sie mit ihrer Fahrerlaubnis auch sorgfältig umgehen. Das heißt zum Einen, natürlich Verkehrsverstöße zu vermeiden, die die Fahrerlaubnis gefährden können. Zum Anderen, Sanktionen staatlicher Seite frühzeitig entgegen zu wirken. Wir hören leider immer wieder, dass sich Mandanten nicht gegen einen Bußgeldbescheid verteidigen wollen, nach dem Motto „ich habe doch in Flensburg noch Luft“, wenn dann das Register voll ist, hätten sich viele gewünscht früher aktiv geworden zu sein.


Sowohl im Verkehrsstrafrecht als auch im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht werden Taten meist mit Punkten in Flensburg belegt. Punktuell droht auch für einzelne Taten je nach Schwere und Intensität bereits ein Fahrverbot. Bei uns erhalten sie eine professionelle Verteidigung ihrer Interessen. Der Fachanwalt hilft Ihnen staatliche Sanktionen abzuwenden oder zumindest auf ein erträgliches Maß zu mindern.


5. Fahrerlaubnisrecht


Sollte trotz aller Verteidigerbemühungen der Verlust der Fahrerlaubnis eingetreten sein, heißt dies noch lange nicht, dass sie die Fahrerlaubnis nach Ende der Sperrfrist zurück erhalten. Die Sperrfrist sagt lediglich aus, in welchem Zeitraum ihnen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Die Sperrfrist sagt aber nicht aus, dass ihnen nach Ablauf dieser die Fahrerlaubnis erteilt werden muss.


An den Verlust der Fahrerlaubnis schließt sich daher meisten ein verwaltungsrechtliches Verfahren mit der Fahrerlaubnisbehörde an. Probleme wie MPU (medizinisch psychologische Untersuchung), Geeignetheitsnachweise und Nachschulungen seien hier nur exemplarisch genannt. Oft beginnt mit der Fahrerlaubnisbehörde ein Kampf den sie ohne Ihren Fachanwalt nur schwer gewinnen können.


6. Versicherungsrecht


Nicht immer treten Versicherungen für das ein, was unsere Mandanten erwartet haben. So kann es z.B. im Rahmen von Trunkenheitsfahrten oder anderen Verkehrsstraftaten zu Leistungskürzungen oder Selbstbehalten bei der Kaskoversicherung und der Krafthaftpflichtversicherung kommen. Diese Probleme dürfen nie isoliert betrachtet werden. Bereits die Verteidigung im Verkehrsstrafrecht stellt daher die Weichen für die positive Klärung der versicherungsrechtlichen Angelegenheiten unserer Mandanten.


Bis Versicherungen manchmal alles zahlen, wozu sie im Rahmen des Versicherungsvertrages mit ihnen verpflichtet sind, kann einige Zeit vergehen. Ohne fachanwaltliche Hilfe verzichten Sie eventuell auf berechtigte Ansprüche, oder haben nicht „die Luft“ diese Ansprüche mit Erfolg durchzusetzen. Wir helfen Ihnen dabei!

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