Familienrecht

Familienrecht

Einfach erklärt - Familienrecht

1. Einleitung


Das Familienrecht ist eine sehr umfangreiche und komplexe Materie, welche vielerlei Lebensbereiche berührt. Egal, ob Sie heiraten oder sich scheiden lassen wollen, oder ein anderes familienrechtliches Problem haben, eine ausführliche Rechtsberatung im Vorfeld kann eine Menge Kummer und Sorgen ersparen.


2. Leistungsübersicht


Folgende Leistung rund um das Familienrecht mit weitergehender Beratung erhalten Sie von uns:

 

 - Rechtsberatung vor und nach der Eheschließung
 - Entwurf von Eheverträgen / Güterstandsvereinbarungen
 - Ehescheidung und Aufhebung der Ehe
 - Gestaltung von Ehescheidungsfolgevereinbarungen
 - Unterhaltsrecht ehelicher und nichtehelicher Kinder
 - Unterhalt des Ehegatten während des Getrenntlebens sowie nach der Scheidung
 - Unterhalt anlässlich der Geburt
 - Vermögensauseinandersetzung anlässlich der Ehescheidung
 - Vertretung in den Bereichen Sorgerecht und Umgangsrecht
 - Hausratsteilung; Zuweisung der ehelichen Wohnung / Haus
 - Versorgungsausgleich
 - Vaterschaftsanfechtung, Abstammung, Adoption
 - Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
 - Sämtliche Positionen besonders auch im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft

 


3. Ehescheidung & -aufhebung


Neben einer umfassenden Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Bereich des gesamten Ehe- und Familienrechts und des Rechts der eingetragener Lebenspartnerschaften ist es wichtig den gesamten Lebenssachverhalt zu erfassen. Die erfolgreiche Durchführung eines Scheidungsverfahrens setzt nicht nur die richtige Anwendung der Vorschriften und das Beibringen der erforderlichen Unterlagen voraus, sondern auch Umsicht auf das gesamte familiäre Umfeld. Oftmals kann nur ein außerhalb der Familie Stehender Probleme erahnen oder sehen, die Sie nicht erkennen. Wir bieten auch für diese eine ausführliche Beratung und die geeigneten Lösungsvorschläge.


4.Unterhaltsrecht & -pflicht


Viele Elternteile sind darauf angewiesen, ihren eigenen Lebensunterhalt und/oder den ihrer Kinder durch Unterhaltszahlungen früherer Partner zu bestreiten. Die Zahlungen wurden oftmals nach der Trennung festgelegt und seit dem nie wieder angepasst. Dabei sollten Unterhaltsansprüche jährlich auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Hierbei beraten wir Sie gern. Aber auch schon bevor Unterhaltszahlungen festgelegt werden, ist es wichtig die genauen Umstände zu kennen und zu wissen, wie hoch der Unterhaltsanspruch ist. Gern wird dabei die Düsseldorfer Tabelle zu Rate gezogen, der Betrag abgelesen und verlangt. Die Düsseldorfer Tabelle beschreibt jedoch nur den Standardfall. Und wie berechnet sich eigentlich das dort einzusetzende Einkommen? Wir sagen´s Ihnen, und vieles mehr!


Aber auch die Abwehr von Unterhaltsansprüchen kann wichtig sein. So mag manch einer verpflichtet sein, Unterhalt zu zahlen, aber auch in der geforderten Höhe? Wurde Ihre jetzige Lebenssituation bereits berücksichtigt? Seit 1. Januar 2008 gilt ein neues Unterhaltsrecht, welches Ungerechtigkeiten bei der Bevorzugung älterer Unterhaltsansprüche gegenüber neueren beseitigt hat. Daher sind ältere Unterhaltstitel besonders genau zu überprüfen. Dabei helfen wir gern.


5. Sorge- & Umgangsrecht


Eines der großen Aufgabenfelder im Familienrecht ist auch die Sorge rund um das Kind. Kinder werden oft Spielball von Auseinandersetzungen der Eltern. Im Mittelpunkt sollte jedoch immer das Wohl des Kindes stehen. Damit Sie bei den Regelungen rund um die elterliche Sorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht das Wohl des Kindes aus den Augen verlieren ist es ratsam frühst möglich Rat einzuholen. 

Wir haben stets auch das Wohl Ihrer Kinder im Auge.


6.Einvernehmliche Scheidung


Damit eine Scheidung nicht teuerer wird als notwendig, können viele Angelegenheiten schon im Vorfeld mit der Gegenseite besprochen und geklärt werden, wie z.B. die Regelung von Trennungs- und Scheidungsfolgen, insbesondere Vermögensauseinandersetzungen, Auseinandersetzung des Zugewinns oder Hausrates. Die frühzeitige Inanspruchnahme rechtlichen Beistandes kann dabei viele Euro sparen.


7. Ehe- & Lebenspartnerschaftsverträge

Auch im Vorfeld einer Ehe oder bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können sich die Partner absichern. Wir helfen dabei. Wir gestalten für Sie Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge vor und während bestehender Ehe/eingetragener Lebenspartnerschaft. Wir erarbeiten für Sie Vollmachten und Patientenverfügungen genau wie alle anderen möglichen zwischenmenschlichen Vereinbarungen.


8. Erbrecht


Zur Betreuung im Familienrecht gehört auch immer eine umfassende Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Bereich des gesamten Erbrechts, insbesondere bei:


 - Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften

 - Führung von Erbschaftsstreitigkeiten

 - Übernahme von Testamentsvollstreckungen

 - Gestaltung von Testamenten


9. Kosten


Die Abrechnungsmodalitäten richten sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Um zu sehen, welche Form der Abrechung für Sie in Frage kommt, klicke Sie bitte >hier<.


WICHTIG ZU WISSEN: 


In vielen familienrechtlichen Angelegenheiten besteht bei Bedürftigkeit ein Anspruch auf Gewährung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe. 

 

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