Hier geht es zur Sanierung
Bitte beachten Sie: Die nachfolgenden Texte können eine gründliche Beratung nicht ersetzen und können nicht als vollständig betrachtet werden! Seit vielen Jahren sind wir für unsere Mandanten auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig. Kaum ein Rechtsgebiet ist so vielschichtig und kompliziert wie das Insolvenzrecht.
Insolvenzrechtliche Probleme unserer Mandanten haben fast immer Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten zur Folge (z.B. Vertrags-. Grundstücks-, Bank- und Arbeitsrecht etc). Es reicht daher bei der Bearbeitung der Mandate selten aus, wenn das Insolvenzrecht isoliert betrachtet wird.
Ziel unserer Vertretung der Schuldner ist meist eine sofortige finanzielle Entlastung, wodurch sich für sie neue finanzielle Spielräume ergeben. Neben der Beratung/Vertretung von Privatpersonen, Selbständigen und Unternehmen, beraten wir sie auch gern als Gläubiger. Die weit verbreitete Meinung von Gläubigern bei Insolvenz des Schuldners: „Das bringt eh nichts“, stimmt meist nicht, wenn der Gläubiger rechtzeitig reagiert.
Wir sind innerhalb des Insolvenzrechtes für Sie insbesondere in folgenden Teilbereichen tätig:
Für Schuldner:
- Private Insolvenz mit Restschuldbefreiung und Schuldenregulierung
- Gerichtliche Vertretung im privaten Insolvenzverfahren und bei Feststellungsklagen
- Vergleiche über Schulden mit ihren Gläubigern (außergerichtlich und gerichtlich)
- Sanierung von Gewerbetreibenden/Unternehmen zur Abwendung einer Insolvenz
(siehe auch extra Button "Sanierung")
- Nachlassinsolvenzverfahren (Überschuldung durch Erbschaft)
Für Gläubiger:
- Forderungsinkasso und Forderungsmanagement
- Insolvenzfeste Titulierung von Forderungen
- Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren / Forderungsanmeldung
- Feststellungsklagen für den Gläubiger gegen den Schuldner im Insolvenzverfahren
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung
- Anfechtungsklagen
- Vertretung gegenüber Insolvenzverwaltern
Für private Mandanten besteht in Deutschland seit 1999 die Möglichkeit einer Privatinsolvenz. Die entsprechenden Vorschriften sind in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Dieses Rechtsgebiet unterliegt einem starken Wandel und ständigen Veränderungen. Wir halten uns - für unsere Mandanten - aber stets auf dem Laufenden.
Eine Privatinsolvenz kann als Verbraucherinsolvenz oder als Regelinsolvenz (zutreffend für: Selbständige, ehemals Selbständige mit Forderungen aus Arbeitsverhältnissen oder mehr als 19 Gläubigern) durchgeführt werden. Wir begleiten unsere Mandanten außergerichtlich bei der Vorbereitung und gerichtlich bei der Durchführung ihrer Privatinsolvenz. Ziel des Verfahrens ist die Restschuldbefreiung - Ihr finanzieller Neuanfang!
Wir achten für unsere Mandanten darauf, dass diese in der Insolvenz nur das Vermögen verlieren, was sie tatsächlich verlieren müssen. Grundsätzlich gilt: Je früher unsere Mandanten sich uns anvertrauen, umso größer ist die Chance vorhandene Vermögenswerte (Haus, Auto etc.) zu erhalten.
Für Überschuldungen durch Erbschaft gibt es ein spezielles Nachlassinsolvenzverfahren. Nicht immer ist hierfür ein förmliches Verfahren notwendig. Es gibt auch andere "Tricks" für eine Entschuldung des Nachlass (Erbschaft).
WICHTIG ZU WISSEN:
Der Ehe – Lebenspartner haftet nicht automatisch für die Schulden des Partners. Es gibt keine Mindesthöhe von Schulden oder Mindestanzahl von Gläubigern um ein solches Verfahren zu beginnen. Man kann während einer privaten Insolvenz weiterhin einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, oder eine solche während der Insolvenz aufnehmen.
Wir haben bereits viele Unternehmer/Firmen durch die Insolvenz begleitet. Die Insolvenz sollte jedoch immer der letzte Schritt sein. Eine andere Möglichkeit besteht zum Beispiel in der Sanierung des Unternehmens (siehe hierzu mehr unter: Rechtsgebiete – Sanierung).
Wir helfen Ihnen auch, die negativen Folgen einer unvermeidbaren Insolvenz zu mindern und stehen Ihnen bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Konsequenzen oder bei Durchgriffshaftung zur Seite.
WICHTIG ZU WISSEN:
Eine Insolvenz muss nicht zwangsläufig die Zerschlagung der Selbständigkeit oder des Unternehmens zur Folge haben. Die Insolvenzordnung bietet diverse Möglichkeiten der Fortführung des Unternehmens. Dies sollte immer angestrebt werden, wenn im Vorfeld eine Sanierung nicht möglich war.
Je früher sich unsere Mandanten an uns wenden, umso größer sind ihre Chancen.
Leider erleben wir immer wieder, dass unsere Mandanten als Gläubiger auf Geld und Rechte verzichten, nur weil geringe Kenntnisse im Insolvenzrecht vorliegen. Dabei sind sie sowohl im Vorfeld, als auch noch während der laufenden Insolvenz des Schuldners nicht schutzlos. So können wir für Sie zum Beispiel verhindern, dass Ihre Forderungen im laufenden Insolvenzverfahren verloren gehen. Es gibt für unsere Mandanten verschiedene Möglichkeiten ihre Forderung „insolvenzfest“ zu machen. Damit könnten Sie nach Abschluss der Insolvenz des Schuldners und wenn dieser finanziell wieder gesundet ist, dann Ihre Forderungen mit Erfolg gegenüber dem Schuldner durchsetzen. Wir haben dieses Wissen und stellen Ihnen dieses gern zur Verfügung.