Bußgeldbescheid Einspruch: Wie schreibt man einen Widerspruch?
Bußgeldbescheid Einspruch: Wie schreibt man einen Widerspruch?

Bußgeldbescheid Einspruch: Wie schreibt man einen Widerspruch?
Bußgeldbescheid Einspruch. Für einen geregelten Straßenverkehr gelten Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer sich nicht an diese Vorschriften hält und gegen sie verstößt, muss mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen.
Zu schnell oder bei Rot über die Ampel gefahren, keinen Abstand eingehalten oder falsch geparkt. Auch kleine Vergehen können ihre Spuren in Form eines Bußgeldbescheids hinterlassen. Ein solcher ist nicht nur ärgerlich, sondern er kann auch teuer oder gar existenzbedrohend werden. Damit es nicht so weit kommt, besteht immer die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen – denn häufig sind sie fehlerhaft.
Worauf man dabei achten sollte und welche Gründe und Fristen es gibt, erläutern wir in den nachfolgenden Abschnitten.

Die Gründe für einen Bußgeldbescheid Einspruch
Im ersten Schritt muss der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht begründet werden, denn die erste Prüfung eines Einspruchs kann auch ohne Angabe von Gründen erfolgen. Allerdings: Früher oder später muss er begründet werden und wird abgewiesen, wenn man ihn nicht begründen kann.
Die Gründe:
Formfehler können ein fehlendes oder falsches Aktenzeichen sein, falsche Angaben zum Zeitpunkt oder Ort, fehlerhafte Bußgeldvorschriften, eine fehlende Belehrung zur Rechtskraft, der Vollstreckbarkeit und dem Einspruchsrecht, ungerechtfertigtes sehr hohes Bußgeld. Wenn Geldbuße und Nebenfolge nicht ausgewiesen sind, gravierende Fehler bei den Personenangaben sowie fehlende oder fehlerhafte Beweismittel.
Technische Fehler können Messfehler sein, wie eine unkorrekte Platzierung, ein nicht korrekter Aufbau der Messgeräte oder wenn keine angemessene Toleranz von dem Messergebnis in Abzug gebracht wurde.
Weitere Fehler, die einen Einspruch begründen, sind mangelhafte Beweise in der Bußgeldakte, Verwechslungen der Fahrzeuge, kein eindeutiges Foto vom Blitzer oder Fehler in der Fristberechnung.
Die Verjährung – Die Verjährungsfrist beträgt drei Monate nach der Ordnungswidrigkeit. Beginn der Frist ist der jeweilige Tag, an dem man beispielsweise geblitzt wurde. Wichtig: Auch bei einer Verjährung ist ein Einspruch zwingend erforderlich.
Für Betroffene kann es aber mitunter schwierig sein, einen Fehler als Einspruchsbegründung zu identifizieren. Wobei besonders die technischen Fehler schwer nachvollziehbar sind.
In einem solchen Fall kann ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen und für Klarheit sorgen. Denn er kann Akteneinsicht nehmen und technische Fehler oder Ungereimtheiten in der Aktenführung bzw. im Messprotokoll aufdecken.

Die Fristen und Formvorschriften - Bußgeldbescheid Einspruch
Gemäß § 67 Absatz 1 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) muss ein rechtskräftiger schriftlicher Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der zuständigen Behörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat, erfolgen. Als Eingang zählt das Datum, an dem die Behörde das Schreiben erhalten hat.
Wer diese Frist nicht einhält, muss sich im Klaren darüber sein, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
- Erfolgt die Zustellung des Bußgeldbescheids mit der Post, beginnt die Einspruchsfrist drei Tage nach dem Absendedatum, das auf dem Dokument bzw. Briefumschlag steht.
- Wird der Bußgeldbescheid als Einschreiben verschickt, beginnt die Einspruchsfrist mit dem Tag der Annahme.
Ein Bußgeldbescheid Einspruch sollte grundsätzlich schriftlich an die zentrale Bußgeldstelle adressiert sein, die dafür zuständig ist. Im Schreiben selbst genügen zwei Sätze, in denen man zum Ausdruck bringt, dass man gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen möchte. Die Angabe eines Einspruchsgrunds ist vorerst nicht erforderlich.
Damit der Einspruch eindeutig zugeordnet werden kann, sollte man das Aktenzeichen sowie das Datum des Bußgeldbescheids hinzufügen und am besten per Einschreiben verschicken.
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