Scheidung Ablauf – alles Wichtige zu Scheidung und Trennungsjahr
Scheidung Ablauf
Das sollten Sie zur Scheidung wissen — Ablauf, Kosten, Trennungsjahr

Wie ist der Ablauf bei einer Scheidung?
Trennung und Scheidungsablauf sind rechtlich komplex.
Der Gesetzgeber schreibt daher zwingend eine juristische Vertretung (§ 114 FamFG) vor.
Lassen Sie sich durch Ihren Rechtsanwalt in Halle unterstützen.
Möglicher Trennungs- und Scheidungsablauf:
- Beginn Trennungsjahr, evtl. Trennungsvereinbarung abschließen
- Rechtsanwalt in Halle beauftragen
- Scheidungsantrag bei Gericht stellen und Gerichtskostenvorschuss bezahlen
- Scheidungsantrag an Ehepartner/Ehepartnerin zustellen
- Versorgungs- und Zugewinnausgleich durchführen
- Kindes-/Trennungs- und Ehegattenunterhalt festlegen
- Vermögen, Ehewohnung und Haushaltssachen aufteilen
- Scheidungstermin wahrnehmen
- Scheidungsbeschluss gem. § 38 FamFG erhalten
Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Rund 96 % der mit einem Scheidungsantrag konfrontierten Ehepartner stimmen zu.
Damit reduzieren sie Kosten und Zeit im Scheidungsablauf.
Im Durchschnitt betragen die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung nach 3 bis 12 Monaten Verfahrensdauer 1.500 bis 3.000 EUR. Bei Bedarf ist Verfahrenskostenhilfe möglich.
H3: Gerichtskosten
Der Gerichtskostenvorschuss orientiert sich am Verfahrenswert. Dieser richtet sich nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Ehepaares abzüglich einiger Freibeträge.
H3: Rechtsanwaltskosten
Je mehr Streitpunkte zu klären sind, umso höher die Anwaltskosten. Bei einvernehmlichem Scheidungsablauf erteilt das Ehepaar ihr Mandat an einen Anwalt.
Profitieren Sie von unserer Expertise im Familienrecht.
H3: Notarkosten
Einige Scheidungsvereinbarungen bedürfen ebenso wie Änderungen und Löschungsbewilligungen im Grundbuch der notariellen Beurkundung.
Vorbereitungen auf den Scheidungstermin
Gestalten Sie den Scheidungsablauf kostengünstiger und schneller:
- Reichen Sie den Scheidungsantrag bereits vor Ablauf des Trennungsjahrs ein.
- Verständigen Sie sich auf ein gemeinsames Sorgerecht und die Umgangsregelung.
- Besorgen Sie die für den Versorgungsausgleich benötigten Daten frühzeitig.
- Listen Sie gemeinsame Hausratsgegenstände auf und klären Sie die Wohnungssituation.
- Ermitteln Sie bei Zugewinngemeinschaft das Anfangs- und Endvermögen.
- Klären Sie Unterhaltsansprüche und gemeinsame Verbindlichkeiten.
- Prüfen Sie Ihre persönlichen Dokumente wie Personalausweis, Stammbuch, Geburts- und Eheurkunde.
- Fertigen Sie Kopien von Versicherungspolicen, Wertpapieren etc. an.
- Bezahlen Sie den Gerichtskostenvorschuss unaufgefordert mit Einreichen des Scheidungsantrages.

Wie wird bei einer Scheidung das Haus geteilt?
Konfliktpotenzial hat im Scheidungsablauf die Zuweisung der Ehewohnung. Wer bleibt in den Räumen, wer zieht aus? Ihr
Rechtsanwalt in Halle
(Impressionen unserer
Galerie) berät sie unvoreingenommen.
In einem Mietverhältnis ist zu klären, ob und wann der ausziehende Partner daraus entlassen wird.
Handelt es sich um Wohneigentum, müssen Eheleute die Eigentumsübertragung und ggf. die Auszahlung an den Partner entscheiden. Bestehen Kreditverpflichtungen, für die das Objekt als Sicherheit dient, muss die finanzierende Bank der Eigentumsübertragung zustimmen.
Reicht die Bonität des in der Immobilie verbleibenden Partners nicht aus, bleiben nur Verkauf oder Vermietung des Objekts. Es empfiehlt sich ein frühzeitiges Gespräch mit dem Kreditinstitut.
Was ist im Trennungsjahr erlaubt und was nicht?
In Deutschland setzt der Gesetzgeber für die Scheidung den Ablauf des Trennungsjahrs
(§ 1565 BGB) voraus. Nicht einvernehmliche Scheidungsbegehren erfordern 3 Jahre Trennungszeit.
Unsere Philosophie „Streit vermeiden bzw. schlichten“ setzt voraus, dass das Gericht Ihr Trennungsjahr anerkennt:
- Das Trennungsjahr beginnt am Tag der Trennung. Das Datum vorzudatieren ist unzulässig.
- Der Gesetzgeber verlangt die Trennung von Tisch und Bett. Sie darf innerhalb der Ehewohnung erfolgen.
- Die konsequente emotionale, häusliche und wirtschaftliche Trennung umfasst Hausrat, Finanzen und Freizeit.
- Eine neue Partnerschaft verkürzt das Trennungsjahr nicht.
- Versöhnungsversuche von max. 3 Monaten Dauer sind unkritisch.
- Anschaffungen oder Verkäufe beeinflussen ggf. den Zugewinnausgleich.
Wir sind für Sie da!
Für Ihre rechtlichen Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter
☎ (0345) 525 09 525
oder schicken Sie uns eine Email.
Ihre Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Kecke.