Was deckt die private Rechtsschutzversicherung ab?
Private Rechtsschutzversicherung: Was deckt die private Rechtsschutzversicherung ab?
Streitigkeiten und Konflikte kann es im Alltag in allen Lebenslagen geben.
Das geht manchmal auch so weit, dass man in einigen Situationen zum Anwalt oder vor Gericht gehen muss, um zu seinem Recht zu kommen. Das finanzielle Risiko muss dann jeder selbst tragen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man solchen Situationen gelassen entgegensehen, da sie finanzielle Unterstützung bietet.
Man versteht unter einer Rechtsschutzversicherung eine Versicherung, die berechtigte rechtliche Ansprüche des Versicherungsnehmers durchsetzt. Zu den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung gehören unter anderem die Übernahme gerichtlicher Kosten, Zeugengelder oder auch das Honorar für einen Gutachter.
Nicht übernommen werden dagegen Streitigkeiten beim Hausbau oder im Urheber- und Markenrecht.
Für welche Personen ist eine private Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Der Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung lohnt sich beispielsweise für jeden, der
- Streitigkeiten mit seinem Arbeitgeber hat
- jeden Tag mit dem Auto zur Arbeit fährt
- Auseinandersetzungen mit einer anderen Versicherung hat (Berufsunfähigkeit)
- umziehen und bei etwaigen Problemen mit dem Vermieter vorsorgen möchte
Es gibt sehr viele solcher denkbaren Szenarien, für die eine private Rechtsschutzversicherung notwendig werden könnte. Denn sie gewährleistet Versicherungsschutz, indem sie die angefallenen Kosten auch für lang andauernde Gerichtsverhandlungen übernimmt.
Grundsätzlich ist eine private Rechtsschutzversicherung für alle Verbraucher sinnvoll – denn Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.
Der Rechtsschutz im Privaten ist die Basis, denn er schützt im privaten Bereich, beispielsweise wenn man Ansprüche aus Verträgen oder aus Versicherungen geltend machen oder wenn man als Vermieter eine anwaltliche Beratung wegen Verweigerung von Mietzahlungen haben möchte. Eine falsche oder überhöhte Nebenkostenabrechnung führt ebenfalls sehr häufig zu kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Im Bereich Verkehr schützt Sie eine Rechtsschutzversicherung sowohl als Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrzeug als auch als Fußgänger oder Fahrradfahrer. Der Rechtsschutz bietet hier rechtlichen Beistand, um Schadenersatzforderungen vom Unfallgegner einzufordern oder um sich gegen einen Führerscheinentzug zu wehren.
Ein Arbeitsrechtsschutz ist eine Absicherung für Arbeitnehmer. Denn wenn es beispielsweise zu Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt, können auch ungerechtfertigte Kündigungen oder Abmahnungen die Folge sein.
Was ist durch eine private Rechtsschutzversicherung abgedeckt und was nicht?
Folgende Rechtsschutz-Leistungen sind in der Regel durch eine private Rechtsschutzversicherung abgedeckt:
- Anwaltskosten
- Gerichtskosten sowie Gerichtsvollzieherkosten
- Kosten für Gutachter und Zeugen
- Kosten der Gegenseite, wenn man zur Erstattung verpflichtet ist
- Stellung einer Kaution in Strafsachen
Die gesetzlichen Anwaltskosten des eigenen Anwaltes und die des Gegners (bei Prozessverlust) werden vom Versicherer getragen, wobei der Versicherungsnehmer sich den entsprechenden Anwalt selbst auswählen kann.
Während Bußgelder und Geldstrafen zwar als Leistung einer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sind, übernimmt sie aber Strafkautionen, sodass man als Versicherungsnehmer im besten Fall eines Haftbefehls von einer Untersuchungshaft verschont bleibt.
Beim Versicherungsnehmer sind auch der Ehepartner sowie die Kinder mitversichert – es sei denn, es wurde ein ausdrücklicher Single-Tarif abgeschlossen. Die Mitversicherung der Kinder gilt solange sie minderjährig sind, bzw. noch nicht volljährig, solange sie unverheiratet sind und sich noch in der Ausbildung befinden.
Nicht alle Kosten für rechtliche Streitigkeiten werden vom Versicherer übernommen. Daher sollte man sich rechtzeitig vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung darüber informieren, welche Leistungen ausgeschlossen sind.
Grundsätzlich werden folgende Leistungen nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt:
- Geldstrafen und Geldbußen
- vorsätzlich begangene Straftaten
- Scheidungsstreitigkeiten
- Baustreitigkeiten
- spezielle Instanzen wie das Verfassungsgericht und die internationalen Gerichtshöfe
- Streitfälle, die bereits vor Beginn der Versicherung existierten
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