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Bußgeldkatalog zu schnell fahren: 21 kmh zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft

Sven Kecke • Feb. 02, 2022

Bußgeldkatalog zu schnell fahren: 21 kmh zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft

Außerhalb geschlossener Ortschaft

21 kmh zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft

Bußgeldkatalog zu schnell fahren:

Die meisten Verkehrsteilnehmer haben sicherlich schon mal ein paar km/h zu viel auf dem Tacho gehabt.

Das ist kein Wunder, denn nahezu jeder Bürger ist als Fußgänger, Rad- oder Autofahrer täglich ein Teil des Straßenverkehrs und deshalb kann es schnell mal zu einem Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht kommen.


“Ein paar km/h zu viel” ist aber ein Tempoverstoß, der geahndet wird und Folgen nach sich ziehen kann. 


Für viele Verkehrsteilnehmer hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung besonders große Konsequenzen.

Sie ist im Übrigen der häufigste Verkehrsverstoß. Hier werden in den meisten Fällen eine Geldbuße sowie Punkte in Flensburg verhängt und oftmals auch ein Fahrverbot. 


  • Wenn Sie geblitzt wurden und laut Bußgeldkatalog wegen zu schnellem Fahrens einen Bußgeldbescheid bekommen haben oder ein Fahrverbot angedroht wird, nehmen Sie Kontakt mit unserer Rechtsanwaltskanzlei in Halle oder in Crimmitschau auf. Verkehrsrecht ist einer unserer Schwerpunkte.


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Schnellstraße außerhalb geschlossener ortschaft

Der neue Bußgeldkatalog seit November 2021 - Bußgeldkatalog zu schnell fahren


Zu schnell fahren – welche Strafen es laut Bußgeldkatalog gibt, ist im neuen Katalog, der am 9.11.2021 in Kraft getreten ist, definiert. Nachfolgend geben wir einen Überblick, welche Sanktionen drohen, wenn man mit 21 km/h oder 31 km/h bis 40 km/h auf der Straße zu schnell unterwegs war und mit welchen Sanktionen gerechnet werden muss. 


Wir informieren Sie über alles Wissenswerte rund um den neuen Bußgeldkatalog.

21 kmh zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaft.


Als erstes kommt es darauf an, ob Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts vorgeworfen wird. Wer innerhalb einer Ortschaft zu schnell fährt und geblitzt wurde, wird mit einem etwas höheren Bußgeld wegen zu schnellem Fahrens bestraft als das außerhalb geschlossener Ortschaften der Fall ist.


Das kommt daher, dass Schulkinder und Fußgänger innerorts der Gefahr ausgesetzt sind, dass ein Autofahrer, der die Geschwindigkeit überschreitet, einen Verkehrsunfall verursacht.


Ab einem Tempoverstoß von 21 km/h innerorts steigt das Bußgeld wegen zu schnellem Fahrens drastisch auf 260 Euro und es fallen 2 Punkte sowie und ein einmonatiges Fahrverbot an. Außerorts kann es ab einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 20 km/h zu einer Bußgeldstrafe sowie zu einem Punkt kommen.


Die Strafen für Tempoverstöße zwischen 21 und 25 km/h außerorts betragen 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg und innerorts 115 Euro und 1 Punkt in Flensburg.


Wenn ein Fahrverbot droht, weil man die Geschwindigkeit mit mehr als 25 km/h innerorts überschritten hat, sollte überprüft werden, ob ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen zu schnellem Fahrens möglich ist.


Das ist besonders wichtig für Fahranfänger oder Lkw- und Autofahrer, die auf ihren Führerschein beruflich angewiesen sind. Denn auch Geschwindigkeitsmessungen sind durchaus nicht immer fehlerfrei.


Toleranzbereich beim Blitzen im Straßenverkehr


Beim Blitzen im Straßenverkehr wird ein Toleranzbereich berechnet, der etwaige ungenaue Messergebnisse im Sinne des betroffenen Verkehrsteilnehmers ausgleicht.


Daher werden bei einem Tempo bis einschließlich 100 km/h von der Differenz zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit 3 km/h abgezogen.


Etwas anders funktioniert das sogenannte Video Nachführsystem. Hier misst ein Polizeiwagen während der Fahrt die Geschwindigkeit des vorausfahrenden Autos.


Dadurch, dass dieses Verfahren etwas anfälliger für Fehler ist als beispielsweise eine fest installierte
Blitzanlage, werden
5 km/h abgezogen.


Fakt


  • Als Wiederholungstäter gilt man nicht, wenn man zwischen 21 und 25 km/h zu schnell gefahren ist.
  • Zum Wiederholungstäter wird man erst, wenn man innerhalb von 12 Monaten nachweislich zwei Mal das Tempo mit mehr als 26 km/h überschritten hat.
  • Auch nach dem neuen Bußgeldkatalog bzw. der StVO-Novelle 2021 hat sich das nicht geändert.


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