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Alkohol am Steuer – Strafe Deutschland

Sven Kecke • Feb. 28, 2023

Alkohol am Steuer – Wie hoch ist die Strafe in Deutschland?

Alkohol am Steuer – Wie hoch ist die Strafe in Deutschland?


Alkohol zu trinken und am Straßenverkehr teilzunehmen ist generell keine gute Idee. Die Grenzen für unbedenklichen Alkoholkonsum sind gesetzlich klar definiert und der Gesetzgeber greift bei Verstößen meist drastisch durch. Auf diese Weise soll ein abschreckender Effekt erzeugt werden, denn unter Alkoholeinfluss kommt es immer wieder zu Unfällen mit teils tragischem Ausgang.

Grenze - Alkoholkonzentration von 0,5 %

Bereits bei einer Alkoholkonzentration von 0,5 % im Blut drohen dem Fahrer ein Bußgeld von über 500 €, 2 Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Die Strafen für Alkohol am Steuer steigen mit jedem weiteren Delikt und gipfeln im Entzug der Fahrerlaubnis oder einer Freiheitsstrafe. Im folgenden Artikel klären wir Sie auf, welche Strafen das Vergehen nach sich zieht.


Bußgeldtabelle für Alkohol am Steuer

Bereits bei minimalen Mengen an Alkohol am Steuer drohen Strafen, vor allem wenn das Fahren unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht. In diesem Fall kann die Ordnungswidrigkeit sogar als Verkehrsstraftat gesehen und mit Freiheitsentzug geahndet werden.

Aktueller Bußgeldkatalog laut StGB:


Vergehen Fahrverbot Punkte in Flensburg Bußgeld
Über 0 % Blutalkohol in Probezeit oder unter 21 Jahren Nein 1 278,50 €
0,5 – 1,09 % Blutalkohol 1 Monat 2 528,50 €
0,5 – 1,09 % Blutalkohol bei wiederholtem Verstoß gegen Alkoholgebot 3 Monate 2 1.053,50 €
0,5 – 1,09 % Blutalkohol bei zweimaligem Verstoß gegen Alkoholgebot 3 Monate 2 1.578,50 €
> 1,1 % Blutalkohol Variabel / ja 3 Geld- / Freiheitsstrafe
*Stand 02/2023

Die Promillegrenze in Deutschland

Wenn Sie bereits über 21 Jahre alt sind und die Probezeit hinter sich haben, dürfen Sie mit maximal 0,5 % Blutalkohol Autofahren.

Dennoch sollten Sie Alkohol am Steuer vermeiden. Die Strafe kann immens ausfallen und nicht nur saftige Geldbußen bescheren, sondern auch ein temporäres Fahrverbot. Da Mobilität in der heutigen Zeit jedoch essentiell ist und oftmals die Basis für eine Berufsausübung darstellt, können die Folgen eines Fahrverbots existenzbedrohend sein.


Ausnahme: Sollte die Probezeit vor dem Eintritt des 22. Lebensjahres enden, entfällt die 0%-Promille-Grenze trotzdem erst mit dem 21. Geburtstag. 


Fahren unter Alkoholeinfluss mit 0,3 Promille: Auf die Umstände kommt es an

Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille sprechen Juristen von einer relativen Fahruntüchtigkeit. Die Spanne ist dabei auf den Bereich zwischen 0,3 bis hin zu 1,09 Promille beschränkt. Während Fahrer ab 0,5 Promille Alkohol im Blut unmittelbar mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen müssen, müssen bei 0,3 Promille besondere Umstände hinzukommen.


Fahrer, die sich verkehrsgefährdend verhalten, können daher bereits bei einer relativen Fahruntüchtigkeit von weniger als 0,5 Promille bestraft werden. Der klassische Fall in diesem Zusammenhang stellt die Verursachung eines Verkehrsunfalls mit mindestens 0,3 Promille Alkohol dar. In diesem Fall wird vermutet, dass die Auswirkungen des Alkoholkonsums zum Verkehrsunfall geführt bzw. die Unfallwahrscheinlichkeit erhöht haben.


Bereits bei einer verhältnismäßig geringen Alkoholkonzentration von 0,3 Promille kann so ein Straftatbestand erfüllt sein. Gem. § 315 c Abs. 1 Nr. 1 StGB ist eine Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Freiheitsentzug von bis zu 5 Jahren möglich, wenn Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Die Grenze, ab der man bei Gegenständen von bedeutendem Wert ausgeht, wird bei Verkehrsunfällen regelmäßig überschritten. Je nach Ansicht des urteilenden Gerichts liegt diese bei 750 bis 1.000 Euro. Selbst bei kleineren Lackschäden wird die Grenze daher häufig bereits überschritten.


Achtung: Nach § 316 StGB droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bereits dann, wenn Sie ein Fahrzeug unter Alkoholeinfluss führen, obwohl Sie nicht dazu in der Lage sind. In diesem Fall müssen Ihnen jedoch Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden können. Es ist daher ratsam, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Fahren unter Alkohol: Das droht Wiederholungstätern

Sollten Sie bereits polizeilich aufgefallen sein und wiederholt Alkohol am Steuer konsumieren, wird die Strafe umfangreicher. Während beim ersten Vergehen mit einem Monat Fahrverbot zu rechnen ist, verdoppelt sich das Verbot bei Tatwiederholung. Auch das Bußgeld verdoppelt beziehungsweise verdreifacht sich bei Wiederholungstätern.


Als Anwalt für Verkehrsrecht in Halle (an der Saale) unterstützen wir Sie bei Fragen und Unklarheiten rund um das Verkehrsrecht. Wir wissen, wie belastend ein solches Verfahren sein kann und tun unser Möglichstes, um eine milde Strafe zu erreichen.

 

Betrunken Fahrrad fahren

Auch wenn viele denken, dass nur beim Autofahren für Alkohol am Steuer Strafen ausgesprochen werden, gilt dies auch für Fahrradfahrer. Hier ist die Promillegrenze mit 1,6 % allerdings etwas höher angesetzt als für Autofahrer. 


Bei Ausfallerscheinungen, die eine Teilnahme am Straßenverkehr gefährlich machen, gilt allerdings auch bei Fahrrädern die relative Fahruntüchtigkeit. Im schlimmsten Fall bedeutet dieser Umstand, dass Sie bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille einem Strafverfahren ausgesetzt sind. 


Leider kommt es oft zu problematischen Erklärungsversuchen von Beschuldigten. Im Zweifel gilt daher der erste anwaltliche Rat, nichts zu sagen. Schweigen kann in keinem Fall gegen Sie verwendet werden und es ist Ihnen jederzeit möglich, einen Anwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, wie die Kanzlei Kecke, zu kontaktieren.


Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen bei Fragen rund um das Verkehrsrecht zu unterstützen. Oftmals lassen sich Strafen durch die Hinzuziehung eines Juristen abmildern. In diesem Fall versuchen wir gemäß unserer Philosophie eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Bei Annahme eines Mandats beantragen wir die Akteneinsicht und beraten Sie fachlich kompetent zu Ihren Möglichkeiten.

 

Bußgeldrechner: Alkohol am Steuer und die Konsequenzen

Alkohol am Steuer zieht immer eine Strafe nach sich. Je nach Umständen, Blutalkoholkonzentration und vorhandenen Akteneinträgen können diese variieren. Die Geldstrafe beginnt dabei bei etwa 280 € und gipfelt bei knapp 1.600 €.

Während Vergehen mit einer Alkoholkonzentration von unter 1,09 Promille noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, gilt alles darüber als Straftat. Ist die
1,1-Promillegrenze erreicht, liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.


Atemalkoholkontrolle und Blutentnahme: Wie verhalte ich mich bei Alkohol am Steuer?

Werden Sie von Polizeibeamten angehalten und zu einem Atemalkoholtest aufgefordert, steht es Ihnen frei, den Test zu verweigern. In diesem Fall werden Sie zu einem Bluttest aufgefordert. Nur dieser ist letztlich gerichtlich verwertbar, sodass Sie auch im Falle eines auffälligen Atemalkoholtests eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen.


Liegt der Alkoholkonsum bereits einige Zeit zurück und zögert sich das Prozedere etwas hinaus, stehen die Chancen jedoch gut, dass der Bluttest eine nur noch geringe Menge Restalkohol anzeigt. Der Umstand wird stets zu Ihren Gunsten gerechnet. Zudem kann es im Rahmen der Blutentnahme zu Verfahrensfehlern kommen, die ein Anwalt für Verkehrs- und Strafrecht zu Ihren Gunsten nutzen kann.



Alkoholkonzentration von unter 1,09 Promille noch als Ordnungswidrigkeit

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