Trennung und Scheidungsablauf sind rechtlich komplex.
Der Gesetzgeber schreibt daher zwingend eine juristische Vertretung (§ 114 FamFG) vor.
Lassen Sie sich durch Ihren Rechtsanwalt in Halle unterstützen.
Rund 96 % der mit einem Scheidungsantrag konfrontierten Ehepartner stimmen zu.
Damit reduzieren sie Kosten und Zeit im Scheidungsablauf.
Im Durchschnitt betragen die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung nach 3 bis 12 Monaten Verfahrensdauer 1.500 bis 3.000 EUR. Bei Bedarf ist Verfahrenskostenhilfe möglich.
H3: Gerichtskosten
Der Gerichtskostenvorschuss orientiert sich am Verfahrenswert. Dieser richtet sich nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Ehepaares abzüglich einiger Freibeträge.
H3: Rechtsanwaltskosten
Je mehr Streitpunkte zu klären sind, umso höher die Anwaltskosten. Bei einvernehmlichem Scheidungsablauf erteilt das Ehepaar ihr Mandat an einen Anwalt.
Profitieren Sie von unserer Expertise im Familienrecht.
H3: Notarkosten
Einige Scheidungsvereinbarungen bedürfen ebenso wie Änderungen und Löschungsbewilligungen im Grundbuch der notariellen Beurkundung.
Gestalten Sie den Scheidungsablauf kostengünstiger und schneller:
Konfliktpotenzial hat im Scheidungsablauf die Zuweisung der Ehewohnung. Wer bleibt in den Räumen, wer zieht aus? Ihr
Rechtsanwalt in Halle
(Impressionen unserer
Galerie) berät sie unvoreingenommen.
In einem Mietverhältnis ist zu klären, ob und wann der ausziehende Partner daraus entlassen wird.
Handelt es sich um Wohneigentum, müssen Eheleute die Eigentumsübertragung und ggf. die Auszahlung an den Partner entscheiden. Bestehen Kreditverpflichtungen, für die das Objekt als Sicherheit dient, muss die finanzierende Bank der Eigentumsübertragung zustimmen.
Reicht die Bonität des in der Immobilie verbleibenden Partners nicht aus, bleiben nur Verkauf oder Vermietung des Objekts. Es empfiehlt sich ein frühzeitiges Gespräch mit dem Kreditinstitut.
In Deutschland setzt der Gesetzgeber für die Scheidung den Ablauf des Trennungsjahrs
(§ 1565 BGB) voraus. Nicht einvernehmliche Scheidungsbegehren erfordern 3 Jahre Trennungszeit.
Unsere Philosophie „Streit vermeiden bzw. schlichten“ setzt voraus, dass das Gericht Ihr Trennungsjahr anerkennt:
Wir sind für Sie da!
Für Ihre rechtlichen Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter
☎ (0345) 525 09 525
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Ihre Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Kecke.